Kreis Steinfurt. Mit dem einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit unserer heimischen Vögel. Feldvögel wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn mögen vor allem unbearbeitete, landwirtschaftliche Nutzflächen für die Balz und Brut. Seit einigen Jahren erhalten Landwirtinnen und Landwirte, die darauf verzichten, zwischen dem 1. April bis zur Ernte im Herbst (spätestens bis zum 1. Oktober) Teile ihrer Felder zu bestellen, Prämien vom Land. Auch in diesem Jahr sind sie aufgerufen, den bedrohten Feldvogel-Arten Inseln im Acker zu schaffen.
Das NRW-Umweltministerium fördert im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie durch einmalige Prämienzahlungen den Bestand dieser Vögel, deren Anzahl seit Jahren deutlich schrumpft. „Ursache dafür sind die Vorbereitungen landwirtschaftlicher Flächen zur Einsaat, bei denen viele Gelege verloren gehen“, erklärt Esther Susewind Biodiversitätsbeauftragte beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt.
Voraussetzung für eine Förderung: Es müssen mindestens drei Feldvogelbrutpaare bzw. Reviere pro Fläche nachgewiesen werden. Auf dem bewirtschafteten Restschlag müssen Nester markiert und vor Bearbeitungsverlusten bewahrt werden. Die Ackerfläche muss eine Größe von mindestens 0,5 bis maximal 2 Hektar haben und 50 Meter entfernt zu störenden Strukturen liegen. Der Ausgleichsbeitrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache angelegt wird. So werden beispielsweise 1.201 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt. Den Nachweis für die Förderung bezüglich der Brutpaare bzw. der Reviere können die die Biologische Station Kreis Steinfurt e.V. oder die Untere Naturschutzbehörde erbringen.
Interessierte können sich an die Biologische Station Kreis Steinfurt e.V., Telefon 05482 92910 oder an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt, Telefon 02551 694129 wenden.
Foto: Theo Israel