Meldungsdatum: 05.03.2021
Die aktualisierte Coronaschutz-Verordnung NRW, die am Montag, 8. März, in Kraft tritt, beinhaltet einige Änderungen für ganz Nordrhein-Westfalen. So dürfen sich anstelle der bisher zulässigen drei Personen aus zwei Haushalten dann 5 Personen aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Die Regelungen zu den Mindestabständen gelten weiterhin.
Außerdem ist es möglich, mit einer vorherigen Terminbuchung wieder den Einzelhandel zu besuchen. Hier gilt eine Begrenzung von einem Kunden auf einer Ladenfläche von 40 Quadratmetern. Die Daten des Kunden müssen zur Sicherung der Rückverfolgbarkeit aufgenommen werden. Weitere Informationen sowie eine Aktualisierung der aktuellen Coronaregeln finden Sie auf den Seiten des Landes NRW:
Pressekontakt: Gabriele Gotzen, Telefon 02162 / 39 1105
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