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Corona-Verordnung: Geplante Lockerungen des Landes greifen auch für den Landkreis Leer

08. März 2021

Seit heute gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Grundsätzlich wird der Lockdown bis zum 28. März verlängert. Die neue Verordnung sieht aber moderate Erleichterungen bei den Beschränkungen vor. So soll in einem ersten Schritt Terminshopping im Einzelhandel ermöglicht werden. Auch eine vorsichtige Öffnung von Gedenkstätten, Museen, Galerien sowie zoologischen und bontanischen Gärten ist vorgesehen. Gelockert werden sollen außerdem die Kontaktbeschränkungen. Diese Lockerungen treten heute auch im Landkreis Leer ein, nachdem das Niedersächsische Landesgesundheistamt an diesem Vormittag einen Inzidenzwert von unter 100 meldet - er liegt bei 99,6. Der Inzidenzwert gibt die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen an.

Für den Landkreis Leer bedeutet dies:

  • Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. In der Öffentlichkeit dürfen sich jetzt wieder zwei Haushalte mit bis zu 5 Personen treffen.  Dasselbe gilt für private Zusammenkünfte und Feiern. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Kinder dieser Personen werden bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht eingerechnet. Ebenfalls nicht mit eingerechnet werden Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

  • Die Geschäfte des Einzelhandels dürfen Kunden empfangen - allerdings nur nach Terminvereinbarung und nicht mehr als einen Kunden oder eine Kundin plus Begleitperson je 40 Quadratmeter Ladenfläche. Auch Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten dürfen unter Einschränkungen der Personenanzahl öffnen.

Die Lage muss immer wieder neu betrachtet und bewertet werden. Liegt eine Kommune drei Tage hintereinander bei einem Wert über 100, und schätzt die Behörde die Entwicklung als dauerhaft ein, muss sie sich per Allgemeinverfügung zum Hochinzidenzgebiet erklären. Die Folge: Lockerungen müssen wieder zurückgenommen werden.

Aufgehoben werden können die Beschränkungen dann erst wieder, wenn die Kommune an mindestens sieben aufeinander folgenden Tagen nicht über 100 liegt und diese Entwicklung als stabil gewertet wird. Dann kann die Kommune, ebenfalls per Allgemeinverfügung, den Status als Hochinzidenzgebiet zurücknehmen.


Auch im Bereich Schulen und Kindertagesstätten gibt es Neuerungen:

  • Die Kindertageseinrichtungen werden ab sofort für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) geöffnet. Die Kitas sind damit im Grundsatz offen und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung.

  • Zwei Änderungen im Schulbereich werden ebenfalls am 08.03.2021 vorgenommen: So ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem gilt wieder, dass die Präsenzpflicht – mit Ausnahme der Risikogruppen – wiederhergestellt ist. Eine Woche später, ab 15.03.2021, wird der Schulbereich geöffnet für Unterricht im Wechselmodell nach Szenario B für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5-7 im Sekundarbereich I sowie den Schuljahrgang 12 im Sekundarbereich II. Außerdem werden die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis und die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in Förderschwerpunkten Hören und Sehen (Taubblinde) für Unterricht nach Szenario B geöffnet. Ab 22.03.2021 und damit noch vor den Osterferien kommen dann alle Schulen und Schuljahrgänge zurück in Szenario B.

Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Landkreisen, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Somit gelten die Öffnungsschritte aktuell auch für den Landkreis Leer.

 

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