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Presseinformation

09. März 2021
Kreis Steinfurt bietet Online-Antragsverfahren für Fahrschulen

Kreis Steinfurt. Die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Steinfurt bietet Fahrschulen ab sofort an, Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis sowie Anträge zur Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17 digital und unabhängig von Service- und Öffnungszeiten der Kommunen zu stellen.

 

Sämtliche Unterlagen werden von teilnehmenden Fahrschulen digital übermittelt. Auch die Bezahlung erfolgt online. Der Kreis Steinfurt erhofft sich, jährlich etwa 10.000 Führerscheinanträge durch die digitale Datenübermittlung bearbeiten zu können. Darunter fällt auch die Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV und die digitale Bestellung und Zustellung des Führerscheins an den Kunden. Der Kreis Steinfurt ergänzt damit sein umfangreiches bestehendes Online-Angebot, um Verfahrensabläufe zu verbessern.

 

Das Straßenverkehrsamt des Kreises hofft, dass das neue Angebot umfangreich genutzt wird, da dadurch auch eine kurze Bearbeitungsdauer in der Verwaltung gewährleistet werden kann. Weitere Informationen für Fahrschulen gibt es bei Frau Göcking vom Kreis Steinfurt per Mail an FAO@kreis-steinfurt.de oder unter der Telefonnummer 02551/69-2999.




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Online Antragsverfahren Fahrschulen



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de