Meldungsdatum: 11.03.2021

Erste Einrichtungen bieten kostenlose Schnelltests im Kreis Viersen an

Interessierte finden eine Übersicht auf www.kreis-viersen.de/buergertestung

Den Kreis Viersen haben die ersten Zusagen von Einrichtungen erreicht, die die für Bürgerinnen und Bürger kostenlosen Coronaschnelltests anbieten. Eine ständig ergänzte und aktualisierte Übersicht finden Interessierte auf www.kreis-viersen.de/buergertestung. Dort gibt es auch weitere Informationen zu diesem Thema.

„Ich freue mich sehr, dass einige Einrichtungen unmittelbar auf unser Anschreiben reagiert haben oder durch die öffentliche Diskussion unserem Aufruf sogar zuvorgekommen sind“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. „Ich bin zuversichtlich, dass weitere ärztliche und zahnärztliche Praxen, Apotheken und andere Einrichtungen sowie Unternehmen diesem Beispiel folgen und den Bürgerinnen und Bürgern wohnortnah den Zugang zu den Bürgertestungen ermöglichen.“

Der Kreis Viersen hatte über Interessensvertretungen die im Kreisgebiet niedergelassenen Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen angeschrieben, dass sie vom Kreis beauftragt werden können, die vom Bund in Aussicht gestellten kostenlosen Coronaschnelltests anzubieten. Gleiches gilt für privatwirtschaftliche Betreiber von Testzentren.

Wer von den genannten Einrichtungen die Bürgertestung anbieten möchte, muss das Gesundheitsamt per E-Mail an buergertestungen53@kreis-viersen.de informieren. Auch das von der Kassenärztlichen Vereinigung Kreis Viersen in Kempen betriebene Corona-Untersuchungszentrum (CUZ) beteiligt sich.

Hintergrund:

Die Schnelltestungen dienen vor allem einer schnelleren Aufdeckung von Corona-Infektionen und der Vermeidung von Infektionsketten. Die Tests werden von geschultem Personal mit einem Abstrich vorgenommen und sind von den Selbsttests zu unterscheiden, die aktuell in den Discountern angeboten werden.

Sollte der Schnelltest positiv ausfallen, muss sich der Getestete sofort in Quarantäne begeben. Der Schnelltest muss allerdings noch mit einem PCR-Test bestätigt werden: Ein Schnelltest liefert in erster Linie die Antwort auf die Frage, ob ein Patient zum Testzeitpunkt ansteckend ist oder nicht. Eine sich gerade erst anbahnende Infektion kann ein solcher Test allerdings übersehen. Ein PCR-Test hingegen ist so empfindlich, dass er schon geringe Bruchstücke von SARS-CoV-2 nachweisen kann.

Die Anbieter der Bürgertestungen organisieren den Betrieb eigenverantwortlich. Eine kreisweite Verteilung von Schnelltests durch den Kreis Viersen erfolgt nicht. Die Betreiber rechnen die Testungen mit Kassenärztlichen Vereinigung ab. Die Bundesregierung erstattet letztendlich die Kosten. Für die Bürgerinnen und Bürger ist mindestens ein Schnelltest pro Woche kostenlos.

www.kreis-viersen.de/buergertestung