Meldungsdatum: 11.03.2021

Kreis Viersen kann Jagdscheine erst mit Verzögerung bearbeiten

Keine Nachteile für Antragsteller

Der Kreis Viersen weist darauf hin, dass es momentan zu Verzögerungen in der Bearbeitung zur Erteilung von Jagdscheinen kommt. Aufgrund eines Ministerialerlasses ist die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung in diesem Jahr online durchzuführen. Das entsprechende Verfahren konnte wegen technischer Probleme erst verspätet eingeführt werden, so dass erst jetzt die Bearbeitung der rund 450 vorliegenden Anträge beginnen kann.

Der Kreis Viersen bittet um Verständnis, dass die Abwicklung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Nach Abschluss der Überprüfung werden die Jagdscheine den Antragstellern unverzüglich zugeschickt. Die Kreispolizeibehörde als zuständige Waffenbehörde ist informiert und wird bis Mitte des Jahres keine Verfahren zum Entzug von Waffenbesitzkarten einleiten, die auf eine verzögerte Antragsbearbeitung zurückzuführen sind.

In NRW ist die Gültigkeit eines Jagdpachtvertrags an den gültigen Jagdschein gebunden. Nach Bundesjagdgesetz erlischt der Pachtvertrag, wenn der Pächter die Voraussetzungen für einen neuen Jagdschein nicht fristgemäß erfüllt. Sofern Revierinhaber vor dem 1. April diesen Jahres die Neuerteilung beantragt und die notwendigen Unterlagen beigefügt haben, kommt es nicht mehr auf den tatsächlichen Zeitpunkt einer Verlängerung des Jagdscheins an. Der Jagdpachtvertrag erlischt in diesem Fall nicht.

Um eine reibungslose Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen, bittet der Kreis Viersen von weiteren Anfragen  abzusehen.

Pressekontakt: Gabriele Gotzen, Telefon 02162 / 39 1105