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Presseinformation

11. März 2021
Das Tierwohl im Blick: Katzenschutzverordnung gilt ab dem 1. Juni kreisweit
Halter von Freigängerkatzen müssen ihre Tiere kastrieren und registrieren lassen

Kreis Steinfurt. Um das Leid von freilebenden Katzen zu verringern, hat der Kreistag des Kreises Steinfurt in seiner letzten Sitzung erstmals eine Katzenschutzverordnung für das gesamte Kreisgebiet beschlossen. Nach der Verordnung sind alle Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen – also von Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf haben – ab Dienstag, 1. Juni 2021, dazu verpflichtet, sich an verschiedene Vorgaben zu halten. So müssen sie die Freigängerkatzen sowohl kastrieren als auch eindeutig und dauerhaft mittels Mikrochip kennzeichnen lassen. Außerdem müssen die Halterinnen und Halter ihre Freigängerkatzen unter Angabe der Mikrochip-Nummer sowie ihres Namens und ihrer Adresse beim bundesweiten Register des TASSO e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) registrieren lassen. In Ausnahmefällen ist auch eine Registrierung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt möglich. Alle Vorgaben gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Tiere.

 

Durch die Maßnahmen möchte der Kreis Steinfurt das Leid freilebender Katzen, also von Katzen, die nicht von einem Menschen gehalten werden, verringern. Denn unkastrierte Freigängerkatzen verpaaren sich oftmals unkontrolliert mit den freilebenden Tieren, sodass deren Population ungebremst ansteigt. Dies führt zu Nahrungsmangel, vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen sowie damit verbundenen Verletzungen. Diese Umstände ziehen durch eine ausbleibende tierärztliche Versorgung erhebliche Schmerzen und Leiden bei den freilebenden Katzen nach sich. Mit der neuen Katzenschutzverordnung möchte der Kreis Steinfurt die Population der freilebenden Tiere langfristig verkleinern, um deren Leid entgegenzuwirken. Weitere Informationen zu der Verordnung gibt es auch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt telefonisch unter 02551 69 2905 oder per E-Mail an amt39@kreis-steinfurt.de.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de