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Presseinformation

12. März 2021
Corona-Teststellen im Kreis Steinfurt sind im Aufbau
Aktueller Stand im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/schnelltests

Kreis Steinfurt. Im Kreis Steinfurt werden immer mehr Teststellen in den Kommunen eingerichtet. Die Kreisverwaltung hat bisher 25 Teststellen genehmigt bzw. nach Anzeige eine Teststellennummer vergeben, davon sind 16 Arztpraxen, fünf Apotheken, eine Kommune sowie drei beauftragte Dritte. 59 Anträge werden zurzeit noch geprüft oder es mussten Unterlagen nachgefordert werden. Die genehmigten Teststellen befinden sich bisher in 13 Kommunen, nämlich in Altenberge, Emsdetten, Greven, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Lienen, Metelen, Ochtrup, Rheine, Steinfurt und Tecklenburg. Weitere Anträge wurden gestellt, sind aber noch nicht in Bearbeitung.

 

Hintergrund ist, dass die Bürgerinnen und Bürger in NRW einen Anspruch auf die Durchführung von einem Schnelltest auf SARS-CoV-2 (Bürgertest) pro Woche haben. Durch eine Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen zunächst Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen bis zum 15. März die Bürgertestung durchführen, wenn sie bereits vor dem 8. März eine Diagnostik durch Antigen-Tests angeboten haben und vom Land definierte Mindestanforderungen für die Durchführung der Testung erfüllen.

 

Für Einrichtungen, die als Teststelle geführt werden, besteht eine Meldepflicht durchgeführter Testungen bei der unteren Gesundheitsbehörde. Eine Meldung durchgeführter Testungen ist nur in Verbindung mit einer Teststellennummer möglich. Soweit diese noch nicht erteilt wurde, ist eine Meldung nicht möglich.

 

Weitere Stellen können die Genehmigung als Teststelle beantragen.

 

Da derzeit noch die ortsnahe Struktur zur Durchführung der Bürgertests aufgebaut wird, ändert sich die Zahl der Teststellen regelmäßig. Der aktuelle Stand mit Angabe der Teststelle und der Adresse ist unter www.kreis-steinfurt.de/schnelltests zu finden, sofern der Betreiber bereits der Veröffentlichung zugestimmt hat.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de