Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressestelle
Seiteninhalt

Kita-Betreuung und Schulbesuch: Lockerungen noch nicht möglich


Sie hängen zukünftig von Allgemeinverfügungen des Landkreises Leer ab
14. März 2021

Die niedersächsische Landesregierung hat ihre neue Corona-Verordnung zum Wochenende noch einmal angepasst. Dadurch ändert sich auch das Verfahren, ab wann Lockerungen beim Besuch von Kindertagesstätten sowie in der Kindertagespflege und in den Schulen möglich sind. Im Landkreis Leer wird es in diesen Bereichen deshalb zunächst keine weiteren Lockerungen geben.

Im Kreisgebiet gelten ab Montag folgende Regelungen:

Wie der Landkreis bereits am Freitag mitgeteilt hat, dürfen Kindertagesstätten derzeit nur eine Notbetreuung anbieten, in Großtagespflege findet nur ein eingeschränkter Betrieb statt.

Die Schulen dürfen nur von den Schülerinnen und Schülern besucht werden, die auch in den vergangenen Wochen in den Schulen unterrichtet werden durften: Kinder der Grundschulen; Jugendliche der 9. und 10. Klassen, soweit an der Schule in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen vorgesehen sind; Schüler des Sekundarbereichs II, soweit dort in Lerngruppen in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen geplant sind; Schüler in Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung; Tagesbildungsstätten. Außerdem ist der Schulbesuch für schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen erlaubt.

Alle anderen Jahrgänge müssen zunächst weiterhin von zu Hause aus lernen.

Da im Landkreis Leer am 12., 13. und 14. März der Inzidenzwert von 100 überschritten worden ist, bleiben die Beschränkungen in der Kinderbetreuung und beim Schulbesuch zunächst bestehen - und zwar so lange, bis der Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird und diese Unterschreitung nach Einschätzung des Landkreises Leer von Dauer ist. Erst dann kann der Landkreis durch eine Allgemeinverfügung erklären, ab wann die Einschränkungen für die Kindertagesstätten und die Großtagespflege nicht mehr gelten und ab wann der Schulbesuch wieder zulässig ist.

Der Inzidenzwert gibt die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen an. Er wird jeden Tag vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt veröffentlicht.

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de

Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Kontakt

Büro d. Landrats/Pressestelle
Amtsleiter / Pressesprecher
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1254
Fax: 0491 926-1200
Gebäude: C, 1.OG
Raum: 136
E-Mail senden
Büro d. Landrats/Pressestelle
Pressesprecherin
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1149
Fax: 0491 926-91149
Gebäude: C, 1. OG
Raum: 134
E-Mail senden
Büro d. Landrats/Pressestelle
Pressesprecher
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1272
Fax: 0491 926-91272
Gebäude: C, EG
Raum: 34
E-Mail senden
Büro d. Landrats/Pressestelle
Pressesprecherin
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1144
Fax: 0491 926-91144
Gebäude: C, EG
Raum: 33
E-Mail senden