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Unna, den 18. März 2021

Hinweis des Ordnungsamtes der Stadt Unna
Kreisstadt Unna.

Das Ordnungsamt der Stadt Unna weist aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass bis zum 28. März 2021 keine Öffnung der Gastronomie stattfindet. Vereinzelt hatten Gastronomen angekündigt, am 22. März zumindest ihre Außen-Gastronomie wieder zu eröffnen. Das ist nach der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung nicht zulässig. Ob danach eine Wiederöffnung möglich ist, regelt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW.



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