Presseinformation

Nr. 200 Steinfurt, 19. März 2021


Kreis Steinfurt, Pressereferentin, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: (02551)69-2160, Telefax: (02551)69-2100
E-Mail: kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de, Internet: www.kreis-steinfurt.de



Kreisveterinäramt hebt Untersuchungsgebiete der Amerikanischen Faulbrut auf
Wandergenehmigung für Standortwechsel von Bienenstöcken weiterhin notwendig

Kreis Steinfurt. Das Veterinäramt des Kreises Steinfurt hat zwei Untersuchungsgebiete zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut aufgehoben. Die Lage in Rheine und Steinfurt hat sich entspannt. Wollen Imker in diesen Orten den Standort ihrer Bienenstöcke wechseln, innerhalb oder nach außerhalb des Kreises, muss eine Wandergenehmigung vorhanden sein. Diese kann beim Veterinäramt beantragt werden.

 

Das Veterinäramt hatte die Untersuchungsgebiete 2019 eingerichtet, nachdem mehrfach der Erreger der Amerikanischen Faulbrut dort nachgewiesen wurde. Der Erreger, Paenibacillus larvae, tötet die Brut der Bienen ab und kann dadurch zum Verlust ganzer Völker führen. Davon betroffen sind ausschließlich Honigbienen, sodass ein enormer wirtschaftlicher Schaden für die Imker entsteht. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich.