Meldungsdatum: 24.03.2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seinem Erlass vom 20. März entschieden, dass Personen mit einer Vorerkrankung einen Termin zur Coronavirus-Schutzimpfung von ihrem Hausarzt erhalten sollen. Eine Impfung im Impfzentrum ist für diese Personengruppe nicht möglich.
Personen, die gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 a-k der Coronavirus-Impfverordnung impfberechtigt sind, können ab Dienstag, 6. April, einen Termin bei ihrer Hausarztpraxis vereinbaren. Noch steht den Praxen eine geringe Impfstoffmenge zur Verfügung, so dass es zu Wartezeiten kommen kann. Der Kreis Viersen empfiehlt Betroffenen, vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Personen, denen durch ein ärztliches Zeugnis eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff eines bestimmten Herstellers bescheinigt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt kein Angebot mit einem anderen Wirkstoff gemacht werden. Dies ist über einen entsprechenden Erlass geregelt, der jeder Personengruppe einen bestimmten Impfstoff zuweist.
Alle über 80-Jährigen, die noch keinen Termin zur Impfung erhalten haben, können über die Hotline 0800/116 117 01 oder online über www.116117.de auch kurzfristig Termine vereinbaren.
Pressekontakt: Laura Nestrojil
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