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Unna, den 31. März 2021

Aufstellung und Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Unna Nr. 87A „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, westliches Teilgebiet“, 3. Änderung
Kreisstadt Unna.

Über die Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines kleinflächigen Einzelhandelsbetriebs mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten geschaffen werden.

Die Firma „TopGres“, ein Fliesenfachmarkt für gewerbliche und private Bauherren, möchte ihren alten Standort an der Zollpost in Kamen aufgeben und sich am nord-östlichen Rand des Interkommunalen Gewerbegebietes Kamen/Unna ansiedeln. Auf einer der wenigen noch ungenutzten Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Unna Nr. 87 A "Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, westliches Teilgebiet" möchte das Unternehmen auf einer ca. 2.600 m² großen Parzelle eine neue Niederlassung mit einer Verkaufsfläche von ca. 565 m², einer Ausstellungsfläche von ca. 125 m² sowie Lager-, Büro- und Sozialräumen errichten.

Der angestrebte Standort weist für den Betrieb eine hohe Lagegunst aus, da er sich in unmittelbarer Nähe zum „Kamen-Karree“, einem stark durch Einzelhandelsnutzungen mit Sortimenten für den Bereich Bauen und Wohnen geprägten Gewerbe- und Sondergebiet (Einrichtungshaus Ikea, Gartencenter, Fachhandel für Bodenbeläge, Kaminöfen u.a., Fertighausausstellung) befindet.

Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 87A „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, westliches Teilgebiet“, 3. Änderung inkl. Begründung liegt gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

1. April bis einschließlich 7. Mai 2021

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Planunterlagen können während der Offenlegung gem. § 3 PlanSiG im Internet eingesehen werden.

Diese sind unter der Internetadresse https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren zu finden. Hier sind die Planunterlagen als Download abrufbar. In begründeten Fällen können die Planunterlagen durch Versendung zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen sind per Mail (bauleitplanung@stadt-unna.de) schriftlich (Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61, Stadtplanung, Rathausplatz 1, 59423 Unna) oder telefonisch anzufordern (Tel. 02303/103-611).

Stellungnahmen hierzu können während der o. g. Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61, Stadtplanung unter den o.g. Kontaktdaten vorgebracht werden. Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Stadtplanung zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.



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