Presseinformation

Nr. 221 Steinfurt, 26. März 2021


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Aufstallungsgebot für Geflügel im gesamten Kreisgebiet ab Samstag
Soll weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindern

Kreis Steinfurt. Das Veterinäramt hat für das Kreisgebiet angeordnet, dass sämtliches Geflügel unverzüglich in geschlossenen Ställen unterzubringen ist. Dort, wo das nicht möglich ist, muss das Geflügel mindestens unter einer dichten Abdeckung untergebracht und zu den Seiten so abgesichert werden, dass Wildvögel nicht eindringen können, beispielsweise mit einem Netz oder Drahtgitter von nicht mehr als 25 mm Maschenweite. Auch private Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind zur Aufstallung verpflichtet. Das gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Das Kreisveterinäramt appelliert an alle Geflügelhalter, das ab Samstag geltende Gebot umgehend umzusetzen. Fragen beantwortet das Veterinäramt zu den üblichen Dienstzeiten unter der Telefonnumer 0 25 51 / 69 – 29 90 oder unter der E-Mail-Adresse amt39@kreis-steinfurt.de.

 

Die Notwendigkeit der Aufstallung ergibt sich durch das Ausbreitungsgeschehen in Deutschland. Während zunächst die Küsten und Niedersachsen stark betroffen waren, sind mittlerweile auch Ausbrüche von Geflügelpest in den Nachbarkreisen Grafschaft Bentheim, Kreis und Stadt Osnabrück und Kreis Warendorf zu verzeichnen. In Münster besteht ebenfalls ein Verdachtsfall. Das Risiko eines Eintrags in eine Geflügelhaltung hat sich für die Region stark erhöht. Deshalb haben die Veterinärämter im gesamten Regierungsbezirk Münster in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ein solches Aufstallungsgebot erlassen.

 

Weitere Informationen gibt es unter https://www.kreis-steinfurt.de und https://www.fli.de