Meldungsdatum: 27.03.2021
Mit der Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung verbindet das Land NRW eine Notbremse-Regelung mit der Stärkung der Teststrategie. In allen Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz über 100 haben und unter die Notbremse-Regelung des Landes fallen, werden die zum 8. März beschlossenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht.
Zugleich erhalten die betroffenen Kommunen aber die Möglichkeit, statt einer kompletten Rücknahme der Öffnungen Angebote für Besucher oder Kunden im Einvernehmen mit dem Land weiter aufrecht zu erhalten, wenn ein tagesaktueller Negativtest vorliegt und die Zahl der Kunden oder Besucher entsprechend der Vorgaben des Landes beschränkt ist. Unberührt davon bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung.
Dazu erklärt Landrat Dr. Andreas Coenen: „Noch fällt der Kreis Viersen nicht unter die Notbremse-Regelung des Landes. Wenn sich unsere Fallzahlen aber entsprechend entwickeln, beabsichtigen wir die Test-Option zu ziehen. Wir können das öffentliche und wirtschaftliche Leben nicht auf unbestimmte Zeit lahmlegen und das Land weiter zusperren. Stattdessen müssen wir den Infektionsschutz mit verantwortungsbewussten Öffnungen verbinden. Das ist angesichts der inzwischen verfügbaren Schnelltests und der anderen Hygienemaßnahmen wie Abstand und FFP2-Maske durchaus machbar.“
Für Einrichtungen und Geschäfte im Kreis Viersen bedeutet das, dass sie unter den vom Land beschriebenen Voraussetzungen auch dann geöffnet bleiben können, wenn der Kreis nach Maßgabe des Landes unter die Notbremse-Regelung fällt (also Inzidenzwerte über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen hat) – vorausgesetzt, das Land stimmt der Öffnung mit Test-Option zu.
Pressekontakt: Anja Kühne
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