Presseinformation

Nr. 228 Steinfurt, 29. März 2021


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Ausbruch der Geflügelpest in Münster führt zu Einschränkungen im Kreis Steinfurt
Bereiche in Greven und Ladbergen liegen im Beobachtungsgebiet

Kreis Steinfurt. Nachdem sich der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest in Münster bestätigt hat, haben die angrenzenden Kreise um den Ausbruchsbetrieb einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Bereiche in Greven und Ladbergen liegen in dem Beobachtungsgebiet. Das bedeutet: In diesem Gebiet dürfen weder Vögel noch Geflügelfleisch oder Eier in eine Geflügelhaltung hinein- oder aus einer Geflügelhaltung herausgebracht werden. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Kreisveterinäramtes möglich.

 

Geflügelhalter in dem Beobachtungsgebiet müssen dem Kreisveterinäramt aktuelle Standorte, Anzahl der Tiere und verendete Tiere unverzüglich anzeigen. Geflügelställe dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen dürfen nicht abgehalten werden. Das Kreisveterinäramt erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an das seit Samstag geltende Aufstallungsgebot für das gesamte Kreisgebiet, wonach Geflügel in geschlossene Ställe oder mindestens unter einer dichten Abdeckung mit seitlicher Absicherung vor Wildvögeln unterzubringen ist.

 

Die entsprechenden Verfügungen, weitere Beschränkungen und Karten mit den Gebieten sind im Internet unter www.kreis-steinfurt.de unter dem Suchbegriff „Geflügelpest“ zu finden.

 

Weitere Informationen gibt es auch unter www.fli.de.