Presseinformation

Nr. 226 Steinfurt, 29. März 2021


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Corona-Notbremse für den Kreis Steinfurt – Verwaltung hat Antrag auf Testoption gestellt
Langer Abwägungsprozess mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie der Kreispolitik

Kreis Steinfurt. Nachdem die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Steinfurt heute, Montag, 29. März, auf 127 gestiegen ist und damit am dritten Tag in Folge (die Inzidenz für Freitag, 27. März, wurde vom Land NRW nachträglich nach oben korrigiert) über 100 liegt, wird für den Kreis Steinfurt die bundesweit vereinbarte „Notbremse“ gezogen. Landrat Dr. Martin Sommer hat nach einem intensiven Abwägungsprozess entschieden, die nordrhein-westfälische Testoption zu nutzen. Der Antrag beim Land NRW ist heute gestellt worden. Der Entscheidung vorausgegangen waren lange Gespräche mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie mit der Kreispolitik.

Im Land NRW ist es alternativ zur kompletten Rücknahme der Öffnungen möglich, die Nutzung der Angebote von einem tagesaktuellen negativen Schnelltest abhängig zu machen. „Wir haben uns die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht“, sagt Sommer über den langwierigen Abwägungsprozess. Es gebe für beide Wege gewichtige Argumente. Letztlich ausschlaggebend für die Wahl der Testoption sei unter anderem die Vermeidung von Einkaufs-Tourismus gewesen, da die umliegenden nordrhein-westfälischen Kreise eine niedrigere 7-Tages-Inzidenz verzeichnen und daher bisher noch keine Öffnungen zurücknehmen mussten oder aber, wie der Kreis Borken, sich bereits für die Testoption entschieden haben. Zudem erhofft sich der Landrat eine Aufhellung der Dunkelziffer an Corona-Infizierten durch häufigeres Testen. „Da sich der Großteil der bisher Infizierten im privaten Bereich angesteckt hat, kann sich eine höhere Zahl an Testungen wiederum positiv auswirken“, hofft der Landrat.

Damit sind ab Dienstag Kontakte nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.

Landrat Dr. Martin Sommer appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Damit wir an der Testoption festhalten können, müssen wir aber weiterhin vorsichtig sein und vor allem unsere privaten Kontakte auf das notwendige Minimum reduzieren und mit Schnelltests, Abstand und Maske sicherer gestalten.“

Eine Liste der aktuellen Schnellteststellen ist im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/schnelltests zu finden.