Meldungsdatum: 30.03.2021

Coronaschutz-Impfung für Personen mit Vorerkrankungen

Kreis vergibt vorhandene Impfkapazitäten nach Zufallsprinzip

Bis zum Impfstart in den Hausarztpraxen am 6. April dürfen vorhandene Impfkapazitäten an Personen mit einer Vorerkrankung vergeben werden. Dies betrifft rund 70.000 Menschen im Kreis Viersen. Da für diese Personengruppe nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, vergibt der Kreis freie Termine nach einem Zufallsprinzip.

Über die Aufnahme in das Zufallsverfahren entscheidet der Kreis auf Basis der Impfverordnung und einem entsprechenden Attest des Arztes. Personen, die gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 a-k der Coronavirus-Impfverordnung impfberechtigt sind, können über ihren Hausarzt einen entsprechenden Antrag stellen.

Andere Personen, die unter § 3 Abs. der Coronavirus-Impfverordnung fallen, wie etwa Kontaktpersonen von Schwangeren, Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitsdienst und Ordnungskräfte, können sich ebenfalls auf eine Warteliste setzten lassen. Da zurzeit Vorerkrankte prioritär behandelt werden, ist jedoch aktuell nicht absehbar, wann diese Personengruppen ein Impfangebot erhalten.

Freie Impftermine vergibt der Kreis tagesaktuell über eine automatisierte Software zur Vergabe von kurzfristigen Impfterminen. Damit möglichst viele chronisch Kranke eine Impfmöglichkeit bekommen, wird dieses Vorgehen – je nach vorhandener Impfkapazität – mehrmals täglich wiederholt.

Der Kreis Viersen weist außerdem darauf hin, dass seit dem 20. März Menschen mit dem Pflegegrad vier und fünf sowie zwei ihrer engsten Kontaktpersonen häuslich geimpft werden können. Betroffene können sich bei ihren Hausärzten melden.

Bei Fragen zum Thema Coronaschutz-Impfung steht die Impf-Hotline des Kreises unter 02162 / 5300-350 montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. An den Osterfeiertagen ist die Hotline nicht besetzt.

Pressekontakt: Laura Nestrojil, Telefon 02162/39-1034