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Presseinformation

01. April 2021
Notbremse wirkt sich auch auf den Sport im Kreis Steinfurt aus

Kreis Steinfurt. Das Schul-, Kultur- und Sportamt des Kreises Steinfurt weist darauf hin, dass auf der Internetseite des Landessportbundes NRW eine gut verständliche Übersicht zu finden ist, was die aktivierte Notbremse im Zuge der 7-Tages-Inzidenz von über 100 für Auswirkungen auf den Sport hat.

Grundsätzlich wirkt sich die durch die Notbremse verschärfte Kontaktbeschränkung aus, da jetzt beim Sport auf Außenanlagen nur noch beliebig viele Personen aus einem Hausstand, aber nur eine Person aus einem anderen Hausstand zusammenkommen dürfen, die aber von Kindern aus dem eigenen Hausstand unter 14 Jahren begleitet werden darf.

Da nach aktuellem Stand in NRW an Ostern eine Ausnahme hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen gilt, wirkt sich dies ebenfalls auf die Möglichkeiten des Sports aus. So besteht vom 1. bis 5. April neben der oben genannten Möglichkeit auch die Alternative, dass sich fünf Personen aus zwei Haushalten auf Außenanlagen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren bei der Höchstzahl von fünf Personen nicht mitzählen.

Zudem dürfen jetzt nur noch bis zu zehn Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten auf Außenanlagen durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal zwei Übungsleiter/innen, Trainer/innen oder Aufsichtspersonen betreut werden.

Auch sind die Anfängerschwimmausbildung sowie Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig.

 

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-mit-leichten-lockerungen




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de