#Meldungsdatum#
Impftermine für Vorerkrankte vergeben



Die Impfzentren der Kommunen waren vom Land Nordrhein-Westfalen Ende März aufgefordert worden, vorhandene Impfdosen, die von der Altersgruppe über 80 Jahre nicht abgerufen wurden, übergangsweise bis zum 6. April für Personen der Priorität 2, vorrangig für die Vorerkrankten nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung zu verwenden. 

Hierzu sind in kurzer Zeit mehr als 2.600 Anfragen von Impfwilligen bei der Stadt Mönchengladbach eingegangen. Leider standen in dem vorgegebenen Zeitraum nur rund 650 Impfdosen zur Verfügung. Deshalb sind bereits alle Termine aus dieser Aktion vergeben.

Dennoch geht keine der eingegangenen Anfragen zur Impfpriorisierung verloren. Sie werden abgearbeitet und für eine Warteliste notiert. Allerdings starten in diesen Tagen die Impfungen bei den niedergelassenen Ärzten, die vorrangig die Impfung der vorerkrankten Personen übernehmen sollen. Die Ärzte kommen auf die ihnen bekannten Patienten mit den in der Impfverordnung genannten Vorkerkrankungen zu. Eine Terminierung in diesen Fällen wird künftig also nur noch im Ausnahmefall durch die Stadtverwaltung erfolgen, teilt die Stadtverwaltung mit.




Stadt Mönchengladbach - Stabsstelle Presse & Kommunikation
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99
presse@moenchengladbach.de