Meldungsdatum: 09.04.2021
Hintergrund: Grundsätzlich ist die Bocholter Fußgängerzone in der Innenstadt autofreie Zone. Ausnahmen bilden – neben Marktbeschickern - Anlieferungen und Zustellungen etwa für den Handel in der Innenstadt oder dort lebende Anwohnerinnen und Anwohner. Bislang galt als Zeitgrenze 10 Uhr morgens, danach war das Befahren für Liefer- und Ladeverkehr nicht mehr erlaubt.
Die Thematik wurde im jüngsten Ausschuss für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr aufgegriffen. Die Stadtverwaltung kommt nun der Anregung von Handel und Werbegemeinschaft nach, das Zeitfenster um eine Stunde auszuweiten. Das entspanne und entzerre die Situation – sowohl für Gewerbe und Handel in der Innenstadt wie auch für die Zustell- und Lieferdienste selbst. Zugleich dürfe das nicht zu Lasten der Sicherheit von Innenstadtbesucherinnen und Besuchern gehen.
Bis Jahresende sollen Erfahrungen mit der neuen Regelung gesammelt werden. Die Beschilderungen werden zurzeit angepasst, die Regelung gilt ab sofort.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.