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Neue Test- und Quarantäneverordnung

Stadt passt Allgemeinverfügung an



Am gestrigen Donnerstagabend hat das Land NRW eine Neufassung der Corona-Test- und Quarantäneverordnung bekanntgegeben. Für die Stadt Mönchengladbach ergeben sich hierdurch Änderungen, die auch Auswirkungen auf die Allgemeinverfügung haben. Das Ordnungsamt hat die Allgemeinverfügung daher an die aktuelle Rechtslage angepasst. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

- Ab sofort können alle Teststellen einschließlich der testenden Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime und auch Arbeitgeber Testbescheinigungen ausstellen - und zwar sowohl für Coronaschnelltests als auch für begleitete Selbsttests.

 

- Arbeitgeber, die das Testbescheinigungsverfahren nutzen wollen, müssen sich in einem sehr einfachen Verfahren unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden. Von der Anmeldung erhalten die unteren Gesundheitsbehörden und das Landeszentrum Gesundheit NRW jeweils eine Kopie. Die angemeldeten Arbeitgeber erhalten einen Link zu einem Testnachweisformular.

 

Die Testnachweise sind offiziell gültig und können daher auch für die Nutzung der an einem Negativtest gebundenen Angebote/Einrichtungen eingesetzt werden. „Auch wir als Stadtverwaltung machen bei der Arbeitgebertestung ab der kommenden Woche mit und rufen die Unternehmen in der Stadt dazu auf, ihren Beschäftigten die Testung unkompliziert in der Firma zu ermöglichen. Jeder kann so einen Beitrag zum Infektionsschutz leisten“, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Unter der Mail-Adresse Hotline32@moenchengladbach.de steht das Ordnungsamt für weitere Fragen zur Verfügung.




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