Der Landkreis Leer appelliert erneut dringend an alle Geflügelhalter, die angeordnete Aufstallpflicht unbedingt einzuhalten. Gleichzeitig kündigt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle an, dass verstärkt kontrolliert wird und bei Verstößen empfindliche Bußgelder verhängt werden.
Seit dem vergangenen Herbst tritt in ganz Norddeutschland vor allem bei Wildvögeln die Geflügelpest auf. Deshalb ist im November 2020 die Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreisgebiet angeordnet worden. Die Tiere sind dabei in geschlossenen Ställen unterzubringen oder unter einer Vorrichtung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Die Vorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen, und sie muss mit einer gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. „Ausnahmen sind nur im Einzelfall und nach vorheriger Genehmigung möglich“, teilt der Landkreis mit. Die Regelung betrifft auch Hobbyhalter mit Kleinstbeständen.
Im Veterinäramt gehen regelmäßig Hinweise ein, dass Geflügel weiter frei umherlaufen kann. Diese Hinweise führen in der Regel zu Ordnungswidrigkeitenverfahren, in deren Rahmen Bußgelder gegen die Tierhalter festgesetzt werden.
Weil das Virus weiterhin in der Wildvogelpopulation grassiert und insbesondere sehr viele Wildvögel am Dollart verenden, birgt das Laufenlassen von Geflügel im Freien eine große Gefahr: Das Virus kann in den eigenen Bestand eingetragen werden und sich darüber hinaus auch in andere Hausgeflügelbestände verbreiten. Deshalb betont das Veterinäramt: „Die Umsetzung der Aufstallpflicht ist ein wirksames Instrument, dieser Gefahr vorzubeugen.“
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