Stadt Gummersbach - Pressemeldungen


Beim Besuch im Rathaus: Negativer Coronatest erforderlich

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15. April 2021
Beim Besuch im Rathaus: Negativer Coronatest erforderlich
Gummersbach.

Die Entwicklung der Inzidenzzahlen machen weitere Einschränkungen für den Besuch des Gummersbacher Rathaus und die Stadtwerke erforderlich. 

Ab Montag, 19. April 2021, gelten folgende Regeln:

Das Betreten des Rathauses ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich ist. Ab dem 19. April 2021 ist zusätzlich ein negativer Schnelltest eines vom Oberbergischen Kreis autorisierten Testzentrums vorzuweisen, der maximal 24 Stunden alt ist. Kinder im Vorschulalter benötigen keinen Test. Der Zutritt ist während der regulären Öffnungszeiten ausschließlich über den Haupteingang möglich.
Im Foyer ist während dieser Zeiten ein „Info-Point“ als zentrale Anlaufstelle eingerichtet, an dem sich Besucher:innen zunächst anmelden; entsprechende Regelungen gelten auch für die Geschäftsstelle der Stadtwerke.

Für alle Bereiche des Rathauses gelten auch weiterhin die bekannten AHA-Regeln:

  • Abstand von mindestens 1,5 Metern
  • Hygiene: Unbedingt nach dem Betreten des Rathauses die Hände desinfizieren.
  • Alltagsmaske: Im gesamten Haus besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.



Pressekontakt: Stadt Gummersbach,Siegfried Frank, Pressesprecher, 02261/87-1133, presse@gummersbach.de


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