Meldungsdatum: 16.04.2021
Das Land Nordrhein-Westfalen empfiehlt nach dem Impfstopp mit AstraZeneca eine Verlängerung des Impfintervalls von ursprünglich neun auf zwölf Wochen. Das bedeutet, dass Menschen, die nach einer Erstimpfung mit dem Wirkstoff von AstraZeneca einen Termin für eine Zweitimpfung in einem kürzeren Abstand als zwölf Wochen haben, ihre Termine nicht mehr wahrnehmen können. Der Kreis Viersen informiert die betroffenen Personen per E-Mail über einen neuen Termin. Dieser findet um die gleiche Uhrzeit, aber drei Wochen später als der ursprünglich vereinbarte Termin statt. Eine individuelle Terminvereinbarung ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich.
Personen unter 60 Jahren, die bei der Erstimpfung das Präparat von AstraZeneca erhalten haben, sollen laut Land NRW bei der Zweitimpfung einen mRNA-Impfstoff – also BionTech oder Moderna – verabreicht bekommen. Aktuell steht dem Kreis der Wirkstoff von BionTech zur Verfügung.
Personen, die 60 Jahre oder älter sind, bekommen auch bei der Zweitimpfung den AstraZeneca-Wirkstoff. Sollte dies in Einzelfällen aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, werden Betroffene gebeten, dies beim Impftermin durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Personen, die das Impfzentrum für ihre Zweitimpfung mit einem anderen Impfstoff als bei der Erstimpfung aufsuchen, werden gebeten, die entsprechenden Aufklärungsunterlagen vorab auszufüllen und in doppelter Ausführung mitzubringen. Diese stehen online auf der Internetseite des Kreises zur Verfügung: www.kreis-viersen.de/de/inhalt-buergerservice/informationen-zum-impfzentrum/
Pressekontakt: Janine Martschinske
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