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Presseinformation

16. April 2021
Impfen gegen das Coronavirus: Kreis Steinfurt informiert über Neuigkeiten

Kreis Steinfurt. Der Krisenstab des Kreises Steinfurt informiert über mehrere aktuelle Aspekte im Impfgeschehen gegen das Coronavirus:

 

Die Impfungen für Bedienstete in den Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagespflege und in den Kindertagesstätten sollen so zeitnah wie möglich, möglichst bis Samstag, 24. April, erfolgen. Viele Impfberechtigte konnten sich bereits einen Termin über das Termintool des Kreises Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de/impftermin) buchen. Diejenigen, die noch keinen Termin haben, werden gebeten, regelmäßig in das Termintool zu schauen. Der Kreis Steinfurt überprüft jeden Tag, ob weitere Impftermine für das Impfzentrum am Flughafen Münster/Osnabrück freigeschaltet werden können. „Aktuell stellen wir fest, dass nicht alle vereinbarten Termine am Impfzentrum eingehalten werden und so immer wieder kurzfristig Termine freiwerden und in das Terminbuchungssystem eingestellt werden können“, so Dr. Karlheinz Fuchs, Leiter der Stabsstelle Corona des Kreises Steinfurt. Der Krisenstab bittet an dieser Stelle nochmal darum, Termine frühzeitig abzusagen, wenn sie nicht wahrgenommen werden können. Nur so können andere Impfberechtigte frühzeitig zu einem Impftermin gelangen.

 

Menschen, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca bekommen haben und 60 Jahre und älter sind, sollen bis auf Weiteres auch die Zweitimpfung mit diesem Impfstoff bekommen. Unter 60-Jährige erhalten bei der Zweitimpfung das Vakzin von BioNTech. Auf ausdrücklichen Wunsch und wenn verfügbar, können diese Personen auch das Vakzin von AstraZeneca als Zweitimpfung bekommen. Impfungen mit AstraZeneca erfolgen aktuell auch in vielen Arztpraxen. Bereits im Vorfeld konnte der Kreis Steinfurt bis zum Ende dieser Woche insgesamt rund 11.300 Impfdosen von AstraZeneca an 106 Hausärzte und Hausärztinnen im Kreis Steinfurt zur Impfung der über 60-Jährigen ausgeben.

 

Haus- und Fachärzte entscheiden in eigenem Ermessen, welche konkreten Personen in den Praxen geimpft werden und welcher Impfstoff hierfür genutzt wird. Sie sind dabei an die Vorgaben der Coronaimpfverordnung des Bundes gebunden.

 

Der Krisenstab bittet die Bevölkerung zudem darum, keine Originalunterlagen wie beispielsweise hausärztliche Impfberechtigungsschreiben per Post an die Kreisverwaltung zu übersenden. Impfberechtigte müssen die Unterlagen erst zum Impftermin im Impfzentrum mitbringen.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de