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Unna, den 19. April 2021

Stadt bietet Livestream zum Tagesordnungspunkt Eissporthalle
Haupt- und Finanzausschuss tagt am Donnerstag

Kreisstadt Unna.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Kreisstadt Unna tagt am Donnerstag, 22. April 2021. Unter anderem wird die Verwaltung mögliche Szenarien zum Wiederbetrieb der Eissporthalle vorstellen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Anzahl der möglichen Besucherinnen und Besucher auf 18 Personen begrenzt. Damit sich aber eine breite Öffentlichkeit informieren kann, hat die Stadt Unna für den Tagesordnungspunkt „Sachstand zur Eissporthalle“ einen Livestream unter https://app.sli.do/event/avnfvh0v eingerichtet. Dieser beginnt ab 17.30 Uhr. Dieser Link ist ab Donnerstag über die Homepage der Stadt Unna aufzurufen. Nach der Vorstellung der möglichen Szenarien für den Wiederbetrieb der Eisporthalle endet die Übertragung. Die anschließende politische Beratung wird aus rechtlichen Gründen nicht per Livestream übertragen.

Da die Anzahl der möglichen Besucher*innen auf 18 begrenzt ist, müssen weitere Personen abgewiesen werden, um den erforderlichen Mindestabstand in der Stadthalle einhalten zu können.

Am Haupteingang der Stadthalle stehen zwei separate Zugänge zur Verfügung. Einer ist für die Besucher*innen vorgesehen, der andere für die Gremienmitglieder, Fraktionsgeschäftsführungen, Presse und Angehörige der Verwaltung. Bereits vor Eintritt in die Stadthalle, insbesondere auch dann, wenn es zu Wartezeiten kommen sollte, aber auch in der Halle ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m zu achten. Die Maskenpflicht gilt sowohl im Begegnungsverkehr als auch am Sitzplatz. Die Eingänge sind für Ausschussmitglieder für die Vorbesprechungen ab 15.45 Uhr geöffnet, für Besucher*innen der Ratssitzung ist der Einlass ab 16.30 Uhr.

Am Eingang erfolgt eine Registrierung der Besucher*innen (Name, Adresse, Telefonnummer). Dies dient dazu, um im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus Infektionsketten nachvollziehen und Kontaktpersonen schnellstmöglich informieren zu können. Die Daten werden ausschließlich für den oben genannten Zweck im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erhoben und nach Ablauf von einem Monat gelöscht. Ohne diese Angaben kann ein Zutritt zur Stadthalle nicht gestattet werden.

Die Kreisstadt Unna ist berechtigt, Besucher*innen zur Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes aufzufordern (reine Sichtkontrolle).

Die Erfassung aller weiteren Personen erfolgt ebenfalls im Eingangsbereich. Die Teilnahme von Mitarbeitenden der Verwaltung wird auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.

Alle Personen, die unter Krankheitssymptomen leiden, in den letzten 14 Tagen Kontakt zu positiv auf das Virus Getestete hatten oder aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, sollen der Sitzung fernbleiben. Anweisungen zur Sicherstellung ausreichender Abstände aller Anwesenden und zu sonstigen hygienischen Vorkehrungen ist Folge zu leisten.



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