Meldungsdatum: 19.04.2021

Maskenpflicht im Unterricht sowie in Teilen der Innenstadt bleibt bestehen

Die Zahl der Menschen in Osnabrück, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, ist leider unverändert hoch. Dass sich zunehmend Mutationen des Virus ausbreiten, erschwert die Situation. Daher bleibt die Maskenpflicht im Unterricht und auch in Teilen der Innenstadt bestehen, so regelt es eine neue Allgemeinverfügung. 

Alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Lehrpersonal der im Gebiet der Stadt Osnabrück gelegenen Schulen tragen während des Unterrichtes eine Mund-Nasen-Bedeckung. Empfohlen wird eine medizinische Maske, da diese bei Kindern aber oft nicht gut sitzen, sind Bedeckungen aus Stoff weiter erlaubt. Der Schutz kann zum Essen und Trinken abgenommen werden, ebenso wenn der Klassenraum gelüftet wird und alle auf ihren Plätzen bleiben. Wenn die Pause draußen verbracht wird und der Abstand gewahrt bleiben kann, darf die Maske ebenfalls abgenommen werden. 

In großen Teilen der Innenstadt tragen die Erwachsenen weiter medizinische Masken, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen. Das gilt in einem Bereich von der Hasestraße bis zur Johanniskirche und natürlich in der Fußgängerzone. Außerdem tragen Erwachsene weiterhin auf den Großspielplätzen eine medizinische Maske.  

Pressekontakt: Silke Brickwedde | Telefonnummer 0541/ 323-2328 | E-Mail brickwedde@osnabrueck.de


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2021-04-19_Innenstadt_Maske_SimonVonstein

©  Stadt Osnabrück, Simon Vonstein
2021-04-19_Innenstadt_Maske_SimonVonstein

Die Maskenpflicht in der Innenstadt bleibt bestehen.