Meldungsdatum: 23.04.2021
In der Landeshauptstadt Magdeburg gilt ab dem 24. April 2021, 0.00 Uhr, das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die sog. Bundes-Notbremse. Laut Gesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, die Geltung des Gesetzes für ihr Gebiet öffentlich bekanntzumachen. Das erfolgte heute.
Durch die Bekanntmachung erklärt die Stadtverwaltung, dass die Regelungen der Paragrafen 28b und 28c des seit heute geltenden neuen Infektionsschutzgesetzes auch in der Landeshauptstadt Magdeburg gelten. Es wurde im Bundesgesetzblatt Teil Nr. 18 vom 22. April 2021 veröffentlicht, das unter https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27I_2021_18_inhaltsverz%27%5D__1619171132557 nachzulesen ist.
Die Landeshauptstadt Magdeburg kommt mit ihrer Bekanntmachung der gesetzlichen Verpflichtung nach. Alle Anfragen, Beschwerden und Klagen dagegen sind an die Bundesregierung zu richten. Kontaktmöglichkeiten sind unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kontakt?view= zu finden. Die Stadtverwaltung nimmt keine Interpretation oder Auslegung des Gesetzestextes vor.
Anhang:
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