Meldungsdatum: 23.04.2021

Einrichtungen des Kreises schließen im Zuge der neuen Bundesregelungen

Wegen des Inkrafttretens der neuen Bundesregelungen (Viertes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) bleibt das Niederrheinische Freilichtmuseum ab dem 24. April bis auf Weiteres für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Alle bisher erfolgten Buchungen für die nächsten Tage verfallen ersatzlos.

Auch das Kreisarchiv ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr an beiden Standorten geschlossen. Es ist telefonisch erreichbar montags bis donnerstags 9-16 Uhr, freitags 9-14 Uhr.

Die Kreismusikschule wird einstweilen ihren Unterrichtsbetrieb im bisherigen Umfang fortsetzen können.

Pressekontakt: Anja Kühne