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Corona: Diese Regeln gelten im Landkreis Leer


Aktuelle Regelungen jederzeit online einsehbar: www.landkreis-leer.de/Coronavirus
23. April 2021

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes greifen auch für den Landkreis Leer neue Maßnahmen. Ob Corona-Maßnahmen verschärft oder gelockert werden, hängt weiterhin vom Inzidenzwert ab – also von der Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen. Der Landkreis Leer hatte sich bisher nach den Werten zu richten, die tagesaktuell vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt veröffentlicht werden. Sowohl nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz wie auch nach der neuen Corona-Verordnung des Landes soll aber künftig der Inzidenzwert des Robert-Koch-Institutes (RKI) maßgeblich sein.

Für die Beantwortung der Frage, welche Maßnahmen ab diesem Sonnabend gelten, ist entscheidend, ob der vom RKI ausgewiesene Inzidenzwert zwischen dem 20. und dem 22. April durchgehend über dem kritischen Wert von 100 lag. Weil dies nicht der Fall war, greifen die Regelungen der bundesrechtlichen Notbremse im Landkreis Leer ab dem 24. April zunächst nicht. Das bedeutet unter anderem, dass es für das Erste keine Ausgangssperre geben wird und der Einzelhandel wieder für Kunden mit Terminvereinbarung öffnen darf (Click & Meet).

Die Regeln für den Landkreis Leer im Überblick:

  • Kontaktbeschränkungen: 1 Haushalt + höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts (zzgl. deren Haushalt angehörige Kinder unter 14 Jahre). Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.

  • Einzelhandel: Geschäfte des täglichen Bedarfs (bspw. Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien etc.) sind geöffnet.

    Die Öffnung der Verkaufsräume des Einzelhandels mit Terminshopping (Click & Meet) ist zulässig, wobei sich in den Geschäftsräumen nur eine Kundin oder ein Kunde mit jeweils einer Begleitperson  je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf.

  • Ausgangssperre: Keine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr.

  • Körpernahe Dienstleistungen: Neben Frisörbetrieben sind auch wieder Dienstleistungen im Rahmen eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen oder der Körperpflege wie eines Kosmetikstudios, einer Massagepraxis, eines Tattoo-Studios oder eines ähnlichen Betriebs zugelassen. Hier gilt überall die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2 Maske.

  • Schulen & Kindertageseinrichtungen: Für den Bereich Schulen und Kindertagesstätten gibt es im Landkreis Leer aktuell keine Änderungen. Die zurzeit bestehenden Regelungen bleiben so lange gültig, bis der Landkreis Leer fünf Tage in Folge einen Inzidenzwert von weniger als 100 verzeichnet. Dieses würde durch die Kreisverwaltung bekannt gegeben werden.

Übersteigt der maßgebliche vom RKI ausgewiesene 7-Tages-Inzidenzwert für den Landkreis Leer drei Tage in Folge den kritischen Wert von 100, tritt die Bundes-Notbremse am übernächsten Tag in Kraft. Die Kreisverwaltung wird dies entsprechend bekanntmachen.

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