Presseinformation

Nr. 313 Steinfurt, 26. April 2021


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Schulen im Kreis Steinfurt wechseln ab Mittwoch, 28. April, in den Distanzunterricht
Notbetrieb in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege

Kreis Steinfurt. Weil der Inzidenzwert im Kreis Steinfurt am dritten Tag in Folge über 165 liegt, gilt für die Schulen im Kreis Steinfurt ab Mittwoch, 28. April, wieder Distanzunterricht. Davon ausgenommen sind Abschlussklassen und einige Förderschulen. So sieht es das neue Infektionsschutzgesetz vor.

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat diese Überschreitung heute auf Grundlage der durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten 7-Tage-Inzidenz offiziell festgestellt. Somit ist Präsenzunterricht in der Regel untersagt – die Ausnahmeregelungen sind den Schulleitungen bekannt. Die Umstellung auf Distanzunterricht tritt laut Infektionsschutzgesetz am übernächsten Tag in Kraft. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter www.schulministerium.nrw.

 

Außerdem ist durch das neue Infektionsschutzgesetz geregelt, dass zeitgleich die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in den Notbetrieb wechseln. Anspruch auf eine bedarfsorientierte Notbetreuung haben in Nordrhein-Westfalen beispielsweise Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung, Kinder mit Behinderungen und auch Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Letztere legen der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege eine Eigenerklärung vor, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Ein Muster hierfür gibt es im Internet unter www.kita.nrw.de. Die Regelungen der Notbetreuung ergeben sich aus der Corona-Betreuungsverordnung.