Presseinformation

Nr. 317 Steinfurt, 28. April 2021


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Impfungen gegen das Coronavirus: Land ändert Bestimmungen
Partnerbuchung fällt weg / Vorerkrankte und Kontakte von Pflegebedürftigen und Schwangeren können auch im Impfzentrum immunisiert werden

Kreis Steinfurt. Durch den 17. Impferlass hat das Land weitere Regelungen zum Impfgeschehen in NRW getroffen. Personen mit Grunderkrankungen, die der 2. Prioritätsgruppe zugeordnet sind, haben weiterhin die Möglichkeit einer Impfung durch den Hausarzt oder die Hausärztin. Sie können sich aber auch ab Freitag, 30. April, über das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter www.116117.de oder telefonisch unter (0800) 116117 02 einen Termin zur Immunisierung am Impfzentrum des Kreises Steinfurt im Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) buchen. Zum Termin muss ein entsprechendes Berechtigungsschreiben oder ein ärztliches Zeugnis mitgebracht werden. Die Vordrucke sind auf der Internetseite des Kreises Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de/impfen) hinterlegt.

 

Daneben haben nun auch bis zu zwei enge Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen, nicht in einer Einrichtung befindlichen Person, die über 70 Jahre alt ist oder an einer Grunderkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Coronavirus-Impfverordnung leidet, die Möglichkeit, einen Termin im Impfzentrum zu erhalten. Gleiches gilt für Kontaktpersonen von Schwangeren. Die Buchung des Termins kann ab dem 30. April über das Terminbuchungsportal des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/impftermin erfolgen. Je nach Impfstoffverfügbarkeit stellt der Kreis Steinfurt Termine in das Portal ein. Zwingend erforderlich ist zum Besuch des Impfzentrums dann die erfolgte Terminbuchung sowie das ausgefüllte Berechtigungsformular für Kontaktpersonen. Daneben sollte ein Nachweis zur Einordnung der Referenzperson (ärztliches Zeugnis zum Vorliegen der Vorerkrankungen, Altersnachweis beispielsweise durch einen Personalausweis, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, Nachweis zur Schwangerschaft beispielweise durch einen Mutterpass) vorgelegt werden können. Kontaktpersonen von Schwangeren können auch weiterhin in einer (gynäkologischen) Arztpraxis immunisiert werden.

 

Eine Vorlage für das Berechtigungsschreiben von Kontaktpersonen Pflegebedürftiger oder Schwangerer sowie weitere Informationen, darunter auch eine Übersicht der aktuell Impfberechtigten, ist im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/impfen zu finden.

 

Wichtig: Die Partnerbuchung für höchstpriorisierte Altersgruppen entfällt zukünftig. Bislang konnten höchstpriorisierte Altersgruppen gemeinsam mit einer nahestehenden Person geimpft werden. Dies ist bei Terminbuchungen über das KVWL-Portal ab dem 30. April nach Vorgabe des Landes nun nicht mehr möglich.