Meldungsdatum: 29.04.2021
Erwachsene Leistungsberechtigte, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme haben, erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro. Die Sonderzahlung soll bei erhöhten oder zusätzliche Ausgaben durch die Corona-Pandemie unterstützen. Die Auszahlung ist für die erste Maihälfte vorgesehen.
Die Sonderzahlung gilt insbesondere für Leistungsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII erhalten und die Sonderzahlung nicht bereits von der Kindergeldkasse erhalten haben.
Aus technischen Gründen erfolgt die Zahlung nicht zusammen mit der monatlichen Leistung, sondern separat.
Pressekontakt: Janine Martschinske
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