Meldungsdatum: 30.04.2021

Corona-Schutzimpfung für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1

Aufnahme auf Warteliste möglich

Ab sofort können im Kreis Viersen zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen auf die Warteliste („Impfbrücke“) aufgenommen werden und im Impfzentrum gegen Corona geimpft werden. Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 1 haben.

Folgende Voraussetzungen müssen darüber hinaus vorliegen:

Die pflegebedürftige Person kann, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, zwei Kontaktpersonen benennen. Um die Kontaktpersonen in die Impfbrücke aufnehmen zu können, bittet der Kreis darum, folgende Informationen und Unterlagen per E-Mail an impfen@kreis-viersen.de zu senden:

Eine telefonische Kontaktaufnahme zum Impfzentrum ist nicht notwendig.

Wenn Sie als Kontaktperson im Impfzentrum des Kreises registriert sind, werden Sie über die Impfbrücke über ein Impfangebot informiert. Über eine SMS bekommen Sie ein kurzfristiges Terminangebot für Ihre Impfung. Wenn Sie den vorgeschlagenen Termin wahrnehmen möchten, antworten Sie bitte mit „Ja“ auf die SMS. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Termins per SMS. Wenn Sie keine Bestätigungs-SMS erhalten haben, kommt Ihr Termin nicht zustande. In diesem Fall bleiben Sie weiterhin registriert und werden erneut mit einem Impfangebot kontaktiert.

Das Impfangebot gilt nur für Sie persönlich. Es ist nicht möglich, das Impfangebot auf Angehörige oder Dritte zu übertragen.

Pressekontakt: Janine Martschinske