Meldungsdatum: 04.05.2021
Seit 2018 verfügt die Stadt Bocholt über einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen. Der qualifizierte Mietspiegel Bocholt gibt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im Bocholter Stadtgebiet. Er ermöglicht die Ermittlung der ortsüblichen Miethöhe einer Wohnung unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Stadtbaurat Daniel Zöhler sagt: „Zahlreiche positive Rückmeldungen, sowohl von der Vermieter- als auch von der Mieterseite, in den vergangenen Jahren verdeutlichen, dass der qualifizierte Mietspiegel rege genutzt wird und die Nachfrage hoch ist.“
Vier Jahre nach der Erstellung ist der Mietspiegel gemäß § 558d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu zu erstellen, um den besonderen Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels zu entsprechen. Bürgermeister Thomas Kerkhoff betont, dass die Stadt Bocholt das Ziel verfolge, einen aktuellen qualifizierten Mietspiegel aufzustellen, der für Transparenz und Verlässlichkeit auf dem Bocholter Mietwohnungsmarkt für alle Akteure sorgt: „Der qualifizierte Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete wieder und schützt Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen und Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten. Bei der Erstellung bitten wir die Vermieter um ihre Mithilfe.“
Umfangreicher Vermieterfragebogen
Für die Aufstellung hat die Stadt Bocholt das Forschungs- und Beratungsinstitut InWIS aus Bochum beauftragt. Die Erstellung wird von einem beratenden Arbeitskreis begleitet, welcher aus lokalen Vertretern der Vermieter- und Mieterseite besteht. Die erste Sitzung des Arbeitskreises „Qualifizierter Mietspiegel 2022“ fand Anfang März 2021 digital statt. Dabei wurde ein achtseitiger Erhebungsfragebogen beraten und abgestimmt. Mittels des Erhebungsbogens, welcher nun an rund 5.000 Vermieter versandt wird, soll eine repräsentative und fundierte Datengrundlage für den neuen qualifizierten Mietspiegel geschaffen werden. Der Arbeitskreis bittet um rege Beteiligung: „Je höher die Rücklaufquote, desto detaillierter lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen.“
Kathrin Joormann, Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bocholt, fügt an: „Dieser Fragebogen wird anschließend von der InWIS Forschung & Beratung GmbH aus Bochum erfasst und mittels anerkannter wissenschaftlicher Methoden ausgewertet. Dies geschieht selbstverständlich vollständig anonymisiert und unter strikter Einhaltung des Datenschutzes. Wir werden während der Erhebungsphase eine Telefon-Hotline einrichten und bei der Erhebung unterstützen“.
Kontakt
Für Fragen, Anmerkungen oder weitere Informationen stehen Kathrin Joormann unter Tel. 02871 953-431 oder per E-Mail an kathrin.joormann@bocholt.de oder die InWIS Forschung & Beratung GmbH unter Tel. 0800 5700-200 oder per E-Mail an mietspiegel.bocholt@inwis.de zur Verfügung.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@bocholt.de
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