Meldungsdatum: 03.05.2021

Radverkehr: Infoschilder weisen auf den Mindestabstand beim Überholen hin

Wer Fahrrad fährt, kennt das mulmige Gefühl, wenn ein Auto oder Lkw eng an einem vorbeizieht. Die Stadt Osnabrück hat an der Knollstraße vier Infoschilder aufgestellt, die auf den Mindestabstand aufmerksam machen. Sie sollen noch einmal deutlich machen, wie viel Platz zwischen Fahrzeug und Fahrrad bleiben muss, damit das Überholen nicht zur gefährlichen Angelegenheit wird. 

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung vor einem Jahr ist eindeutig festgelegt, welcher Abstand beim Überholen eines Radfahrenden einzuhalten ist: 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerhalb von Ortschaften. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob der Radfahrende im Mischverkehr oder z.B. auf einem Schutzstreifen unterwegs ist. 

Obwohl das Gesetz es anders vorschreibt, orientieren sich viele Autofahrende an der Markierung und beachten nicht, dass sie weiter ausholen müssen beim Überholen. Das heißt natürlich auch, dass sie hinter dem Radfahrenden bleiben, wenn dies bei Gegenverkehr nicht anders geht. Die Regel ist eigentlich ganz einfach: Nur überholen, wenn genug Platz da ist. 

„Mit den Schildern wollen wir die Autofahrenden daran erinnern, wie die aktuellen Regeln sind“ sagt Stadtbaurat Frank Otte, „die Knollstraße haben wir bewusst gewählt, weil es hier immer wieder Beschwerden über zu enge Überholvorgänge gibt.“ Frank Otte weist auch auf ein besonderes Problem hin: „Auf der Höhe der Mittelinseln kommt es immer wieder vor, das Fahrräder überholt werden. Hier kann der Mindestabstand aber gar nicht eingehalten werden, Autos müssen hinter den Radfahrenden bleiben und warten, bis die Straße wieder breiter wird.“ 

Der Anstoß, auf das Thema Mindestabstand besonders aufmerksam zu machen, kam aus dem Klimabeirat. Die Grafik der Infoschilder wurde nicht selbst entwickelt, sondern von der Hansestadt Rostock übernommen. In Rostock und in anderen Städten werden solche Schilder seit längerem erfolgreich eingesetzt. 

Die Wirksamkeit der Infoschilder wird von der Stadt evaluiert. Als Vorab-Untersuchung wurde an der Knollstraße im November 2020 im Bereich zweier Mittelinseln per Videoerhebung beobachtet, wie oft Radfahrende unbehelligt durch diese Engstellen fahren und wie oft es zu Konflikten mit dem Autoverkehr kam. 

Die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Osnabrück, Ulla Bauer, erläutert: „Wir haben bei der Auswertung der Aufnahmen vom 10. November von 7 bis 18 Uhr, genau untersucht, wie das Verhalten der Autofahrenden ist, wenn sie sich den Bereich der Mittelinseln hinter Radfahrenden nähern. Der größte Teil, über 60 Prozent, bleibt hinter dem Radfahrenden.“ Das ist die positive Nachricht. „Jedoch wurden an der Mittelinsel Höhe Lange Wand 73 und an der Mittelinsel Höhe Potsdamer Straße 33 Radfahrende von Autos überholt. In Anbetracht der gezählten ca. 900 Radfahrenden sind das nicht viele Fälle, jedes Überholen in diesen Engstellen ist aber nicht zulässig und verunsichert die Menschen, die Rad fahren.“

Pressekontakt: Silke Brickwedde | Telefonnummer 0541/ 323-2328 | E-Mail brickwedde@osnabrueck.de


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©  Stadt Osnabrück, Silke Brickwedde
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Die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Osnabrück, Ulla Bauer (links) und Stadtbaurat Frank Otte weisen gemeinsam auf die neuen Schilder an der Knollstraße hin. Diese Schilder weisen die Autofahrenden darauf hin, genug Platz zu lassen, wenn sie ein Fahrrad überholen.