Meldungsdatum: 06.05.2021

Weitere Gruppen können gegen das Corona-Virus geimpft werden

Aktuelle Information (6. Mai, 10 Uhr): Wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) mitteilt, sind für diese Gruppen aktuell keine Termine für das Impfzentrum Viersen mehr buchbar. Wir bitten um Verständnis.

Das Land NRW teilt mit, dass vom Donnerstag, 6. Mai, an weitere Personengruppen einen Impftermin im Impfzentrum vereinbaren können. Das gilt für viele Menschen aus der Priorisierungsgruppe 3. Neben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen gehören zu den nun Impfberechtigten auch im Verkauf Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte an weiterführenden Schulen ein Impfangebot, genauso wie einzelne Personengruppen der Justiz. Allerdings bleibe der Impfstoff nach wie vor begrenzt, so dass nicht alle sofort geimpft werden könnten, teilt das Land mit.

Die berechtigten Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Impftermin in einem Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder über (0800) 116 117 01 für das Rheinland.

Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – das heißt, Impfstoff von BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

Berechtigt sind folgende Personengruppen:

Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis des Anspruchs auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgen. Diese ist zum Impftermin mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.

Die Impforganisation der folgenden Personengruppe erfolgt vor Ort über die Kreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit den Trägern bzw. den Arbeitgebern:

Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht oder tätig sind, sind bis zum 31. Mai 2021 zu impfen.

Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Fragen wenden an:  Telefon 0211 855-5.

 

Pressekontakt: Anja Kühne