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Presseinformation

05. Mai 2021
Ab morgen sind mehr Menschen impfberechtigt
Öffnung für Teile der „Priorisierungsgruppe 3“

Kreis Steinfurt. Bereits ab morgen, Donnerstag, können in Nordrhein-Westfalen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterer Berufsgruppen einen Corona-Impftermin vereinbaren. Einen entsprechenden Erlass hat die Landesregierung am heutigen Mittwoch an die 53 Kreise und kreisfreien Städte verschickt. Er öffnet die Impfzentren erstmals für Teile der sogenannten Priorisierungsgruppe 3.

 

Dazu zählen unter anderem Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten (jeweils direkter Kundenkontakt) sowie an weiterführenden Schulen, der Justiz und der Steuerfahndung. Buchen können sie ihre Termine ausschließlich über das Terminportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Telefon 0800/116 117 02, www.116117.de). Möglich soll dies nach Aussage des Ministeriums ab Donnerstag, 6. Mai, 8 Uhr, sein.

 

Eine Änderung gibt es für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie Beschäftigte an weiterführenden Schulen. Auch sie buchen ihre Termine ab morgen über das Portal der KVWL und nicht mehr über die Internetseite der Kreisverwaltung. Zudem stellt der neue Erlass die Eltern von schwer chronisch kranken Minderjährigen, die selbst nicht geimpft werden können, den beiden anderen Gruppen von Kontaktpersonen gleich. Damit sind auch sie jetzt impfberechtigt.

 

Zum Termin im Impfzentrum des Kreises Steinfurt im Flughafen Münster-Osnabrück in Greven müssen die jetzt Impfberechtigten entweder eine Bescheinigung als Kontaktperson oder eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Die Formulare wird der Kreis unter www.kreis-steinfurt.de zeitnah zur Verfügung stellen.

 

Zu möglichen Wartezeiten auf den tatsächlichen Impftermin verweist die Kreisverwaltung nachdrücklich auf eine Aussage von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Er machte in einer Presseinformation deutlich: „Die Impfkontingente sind nach wie vor begrenzt, und es werden sicherlich nicht alle sofort geimpft werden können. Aber wir machen nun noch einmal einer sehr großen Personengruppe ein Impfangebot.“

 

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de