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Presseinformation

06. Mai 2021
Kreis Steinfurt verschickt Nachweise der Immunisierung an Genesene
Verordnung des Landes entbindet nicht von Corona-Schutzmaßnahmen

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt verschickt ab heute die Nachweise an ehemals mit SARS-CoV-2-Virus infizierte und mittlerweile genesene Personen. Alle Personen, die seit Beginn der Pandemie durch einen PCR-Test gesichert bei der unteren Gesundheitsbehörde als infiziert und genesen erfasst sind, erhalten in den nächsten Tagen automatisch Post. Der Grund dafür ist die Verordnung des Landes NRW vom vergangenen Wochenende, die seit Montag, 3. Mai, vollständig Geimpften (14 Tage nach der zweiten Impfung) und in den letzten 6 Monaten an SARS-CoV-2 Genesenen mehr Rechte einräumt.  

 

Sie werden mit negativ Getesteten gleichgestellt. Das heißt: Wer beispielsweise „Click&Meet“ im Einzelhandel nutzen will, einen Frisörtermin einhalten will oder einen Besuch im Tierpark plant, kann das gegen Nachweis einer entsprechenden Immunisierung oder Gesundung machen und muss kein negatives Schnelltest-Ergebnis mehr vorlegen.

 

Wichtig: Dieser Nachweis entbindet nicht von den Corona- Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Maskenpflicht und Einhalten von Abständen.

 

 

Einzelheiten zum Thema hat das Land auf seiner Internetseite unter www.land.nrw veröffentlicht. Bei Fragen steht die Hotline des Landes zur Verfügung, Telefon 0211 / 9119-1001.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de