Kreis Steinfurt. Nach dem neuen Impferlass von gestern sind seit heute Teile der „Priorisierungsgruppe 3“ impfberechtigt. Der Kreis Steinfurt möchte in diesem Zuge auch den Personen mit Grunderkrankungen nach § 4 der Coronavirus-Impfverordnung (§ 4 CoronaImpV) ein grundsätzliches Impfangebot unterbreiten. Diese können ab sofort auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/impftermin Impftermine mit einem mRNA-Impfstoff buchen.
Nach § 4 CoronaImpV sind Personen mit folgenden Vorerkrankungen impfberechtigt:
Je nach Verfügbarkeit von Impfdosen stellt der Kreis Steinfurt Termine in das Buchungsportal ein.
Impfwillige werden gebeten, die Hinweise zur Berechtigung und den vorgesehenen Buchungsverfahren auf der Internetseite sehr genau zu lesen.
In diesem Zuge wird darum gebeten, dass Personen ihren Impftermin zeitnah stornieren, wenn sie diesen nicht mehr wahrnehmen können oder wollen. So haben auch andere berechtigte Personen die Möglichkeit, einen Impftermin am Impfzentrum zu buchen.
Sofern berechtigte Personen ihren Impftermin am Impfzentrum nicht wahrnehmen (sogenannte „NoShows“), werden diese nicht verimpften Impfdosen in einem anderen Terminbuchungsportal des Kreises kurzfristig für alle Menschen im Kreis Steinfurt („Jedermann“) zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier auf unserer Internetseite unter www.kreis-steinfurt.de.