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Presseinformation

07. Mai 2021
Impfangebote für Priorisierungsgruppe 3 erfolgen Schritt für Schritt
Beschäftigte ohne Termin werden am Impfzentrum abgewiesen

Kreis Steinfurt. Die teilweise Öffnung des Anmeldeverfahrens zur Corona-Impfung der Priorisierungsgruppe 3 durch das Land NRW hat bei vielen Beschäftigten im Kreis Steinfurt zu Irritationen geführt, weil sie noch nicht zum Zuge kommen. Wie bisher soll auch dieser Priorisierungsgruppe Schritt für Schritt ein Angebot für eine Impfung im Impfzentrum des Kreises Steinfurt am Flughafen Münster-Osnabrück in Greven gemacht werden. Heißt: Aktuell können noch nicht alle in dieser Priorisierungsgruppe aufgeführten Berufsgruppen Impftermine buchen.

Seit gestern gehen viele Anrufe und E-Mails beim Kreis Steinfurt mit Fragen zum Thema ein. Verwundert sind auch diejenigen, die nur mit einer Arbeitgeberbescheinigung zum Impfzentrum kommen und dann keine Impfung erhalten können. Deshalb weist der Kreis Steinfurt noch einmal darauf hin, dass das Anmeldeverfahren von Seiten des Landes NRW aktuell nur freigegeben ist für:  Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten (jeweils direkter Kundenkontakt) sowie an weiterführenden Schulen, der Justiz und der Steuerfahndung. Buchen können diese Gruppen ihre Termine ausschließlich über das Terminportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe www.116117.de oder telefonisch unter Telefon 0800/116 117 02.

Impfungen erfolgen grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Personen ohne Termin oder mit einer unberechtigten Buchung müssen schon alleine aus Gründen mangelnder Impfstoffverfügbarkeit am Impfzentrum abgewiesen werden. Zum Termin im Impfzentrum des Kreises Steinfurt müssen die jetzt Impfberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de