Meldungsdatum: 14.05.2021

Corona: Angepasste Regelungen ab dem 15. Mai

Land aktualisiert Corona-Schutzverordnung

Das Land NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen. Ab dem 15. Mai gelten damit landesweit neue Regelungen. Die neue Verordnung sieht zwei Stufen vor: Die erste Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 50 und 100. Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50.

Im Kreis Viersen, dessen Inzidenz aktuell (Stand 14. Mai) unter 100 liegt, gelten daher ab Samstag die Regeln der ersten Stufe. Die Maßnahmen, die durch die Aufhebung der Notbremse seit dem 14. Mai um 0 Uhr gelten, verlieren somit ab Samstag, 15. Mai, wieder ihre Gültigkeit.

Neu ist unter anderem, dass die Terminbuchung für den Besuch von Geschäften entfällt. Stattdessen ist ein negatives Testergebnis erforderlich. Ein negatives Testergebnis behält für 48 Stunden seine Gültigkeit. Genesene und vollständig geimpfte Personen sind laut Bundesverordnung mit negativ Getesteten gleichgestellt.

Die Regelungen für Stufe 1, die im Kreis Viersen ab dem 15. Mai gelten, finden Sie in der Übersicht des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw