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Cuxhaven, 20. Mai 2021
Maskenpflicht rund um die Cuxhavener Nordersteinstraße und Schillerstraße wird aufgehoben - Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf Parkplätzen und Wochenmärkten bleibt durch Landesverordnung bestehen

„Die entsprechende Allgemeinverfügung beim Landkreis läuft am 20. Mai aus und wird nicht verlängert. Somit müssen Passanten ab Freitag, 21. Mai, in der Cuxhavener Innenstadt keine Maske mehr tragen", teilt Cuxhavens Oberbürgermeister Uwe Santjer mit. Es sei jetzt nicht mehr vermittelbar, so Santjer, dass man jetzt zwar in der Außengastronomie sitzen und Kaffeetrinken dürfe, aber sich nicht ohne Maske auf derselben Straße bewegen dürfe. Zu dieser Entscheidung kamen das Kreisgesundheitsamt, die Fraktionsspitzen und die Stadt Cuxhaven. Die Hinweisschilder in den genannten Bereichen werden zeitnah entfernt.

Unabhängig von der Aufhebung der Allgemeinverfügung für die Maskenpflicht – die sich ausschließlich auf den Bereich der Nordersteinstraße und der Schillerstraße bezog –  bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in allen durch die niedersächsische Corona-Verordnung bestimmten Bereichen – wie unter anderem auf Wochenmärkten und Parkplätzen von Unternehmen – bestehen. Des Weiteren gilt für alle Orte: Kann der Mindestabstand unter freiem Himmel nicht eingehalten werden, gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Hier greifen wie bisher die Paragrafen zwei und drei der niedersächsischen Corona-Verordnung.

Die Stadt Cuxhaven weist ausdrücklich auf die Einhaltung der Corona-Verordnung hin.  



Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Marcel Kolbenstetter (marcel.kolbenstetter@cuxhaven.de)

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