Meldungsdatum: 26.05.2021
Für vollständig geimpfte und genesene Personen sieht die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Gleichstellung mit negativ Getesteten sowie weitere Lockerungen vor. Hierfür müssen Betroffene einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Geimpfte Personen können ihren Immunschutz über ihren Impfpass, in Papierform oder digital, nachweisen. Eine vollständige Immunisierung tritt zwei Wochen nach der letzten Impfung ein.
Als genesen gilt, wer eine Infektion mit dem Corona-Virus überstanden hat und einen positiven PCR-Test vorlegen kann. Dieser darf mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt sein. Als Nachweis zählt jedes Dokument, das eine Personenzuordnung und den Zeitpunkt des positiven PCR-Tests sowie die ausstellende Stelle erkennen lässt. Dies kann das schriftliche Laborergebnis oder die amtliche Quarantäneanordnung sein. Darüber hinaus arbeitet der Bund aktuell an einer einheitlichen, digitalen Lösung zum Nachweis der Genesung.
Mehr Informationen unter www.land.nrw/de/pressemitteilung/gleichstellung-von-vollstaendig-geimpften-und-genesenen-mit-negativ-getesteten.
Pressekontakt: Laura Nestrojil
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