Meldungsdatum: 26.05.2021
Der Kreis wird sein Vorgehen beim Impfen in den Unterkünften für Geflüchtete und Asylbewerber verändern. Damit setzt der Kreis den 22. Erlass des Landes zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid19 vom 21. Mai 2021 um. Demnach dürfen Geflüchtete und Asylbewerber nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen mit AstraZeneca geimpft werden. Stattdessen soll nun jeweils der elfte Teil eines Moderna-Vials für die Impfkampagne in Flüchtlingsheimen eingesetzt werden.
Die Planungen werden derzeit umgestellt, um wenigstens einen Teil der Flüchtlinge und Asylbewerber impfen zu können. Damit soll das Risiko eines Ausbruchs so weit wie möglich verringert werden.
Pressekontakt: Anja Kühne
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