Meldungsdatum: 27.05.2021

Musikschülerinnen und Musikschüler müssen negativen Corona-Test vorlegen

Neue Corona-Regeln ab Freitag betreffen auch Musikunterricht

Schulpflichtige Musikschülerinnen und Musikschüler, die in den Räumen der Musikschule Bocholt-Isselburg am Musikunterricht teilnehmen möchten, müssen ab morgen, Freitag 28. Mai 2021, vorab einen negativen Corona-Test vorlegen. Das teilt Musikschulleiterin Claudia Borgers mit. Die Regelung erfolgt nach Rücksprache mit dem Kreis Borken.

Der Musikschullehrkraft ist vor Unterrichtsbeginn ein entsprechender Nachweis per App, Ausdruck oder Impfpass vorzulegen. Der Nachweis selbst soll den Schülerinnen und Schülern durch die allgemeinbildenden Schulen ausgestellt werden, er gilt dann 48 Stunden. Geimpfte und Genesene (Immunisierte) stehen negativ Getesteten gleich.

Ab Freitag darf zudem auch wieder Unterricht für Erwachsene in Präsenzform stattfinden, berichtet Borgers. Orchester/Ensembles dürfen wieder mit bis zu 20 Personen proben.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de


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