Meldungsdatum: 27.05.2021
Der Musikschullehrkraft ist vor Unterrichtsbeginn ein entsprechender Nachweis per App, Ausdruck oder Impfpass vorzulegen. Der Nachweis selbst soll den Schülerinnen und Schülern durch die allgemeinbildenden Schulen ausgestellt werden, er gilt dann 48 Stunden. Geimpfte und Genesene (Immunisierte) stehen negativ Getesteten gleich.
Ab Freitag darf zudem auch wieder Unterricht für Erwachsene in Präsenzform stattfinden, berichtet Borgers. Orchester/Ensembles dürfen wieder mit bis zu 20 Personen proben.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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