Meldungsdatum: 27.05.2021

Ab Samstag weitere Lockerungen

Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Magdeburg:

In Magdeburg liegt die 7-Tage-Inzidenz seit fünf Tagen unter dem Wert von 50. Aus diesem Grund können ab Samstag, den 29. Mai weitere Lockerungen der neuen 13. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft treten. Die Landeshauptstadt hat deshalb eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die auch im Amtsblatt publiziert wird.

 

Das Dokument kann unter www.magdeburg.de/Verordnungen-Anweisungen/ bzw. unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/Amtsblatt/ eingesehen werden. Demnach gilt die Allgemeinverfügung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekanntgegeben. Einen Tag nach der Bekanntmachung – also am 29. Mai – können dann die weiteren Lockerungen in Kraft treten.

 

Laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de/inzidenzen lag in der Landeshauptstadt Magdeburg an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50:

  1. Mai 2021: 48,4
  2. Mai 2021: 44,2
  3. Mai 2021: 40,0
  4. Mai 2021: 29,5
  5. Mai 2021: 29,9

 

Somit gelten ab 29. Mai die Lockerungen, die in der 13. Landesverordnung im Paragraf 13 geregelt sind. Dazu zählen u.a.:

 

Der Zutritt ist jeweils nur für Personen mit einem tagesaktuellen negativen Coronatest sowie für vollständig Geimpfte oder Genesene möglich. Die Veranstaltenden haben einen Anwesenheitsnachweis zu führen. Zudem gelten nach wie vor die Hygiene- und Abstandsregeln. Auch das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist in geschlossenen Räumen und auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen im Freien vorgeschrieben.

 

Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 wieder überschreiten, treten die Regelungen des Paragrafen 13 der 13. Landesverordnung wieder außer Kraft. Die Gültigkeit der anderen Paragrafen der aktuellen Landesverordnung bleibt hiervon unberührt.

 

Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen?