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Corona: Weitere Lockerungen im Kreis Leer ab Sonnabend


Testpflicht in Geschäften des Einzelhandels entfällt
27. Mai 2021

Der Inzidenzwert im Landkreis Leer liegt heute bei 22,3 und damit seit fünf Werktagen unter der Marke von 50 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Maßgeblich für Lockerungen ist die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Seit Montag dieser Woche regelt eine entsprechende Änderungsverordnung, dass in den Verkaufsstellen des Einzelhandels ab einer längerfristigen (= fünf Werktage) Inzidenz unter 50 kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich ist. Der Landkreis Leer unterschreitet bereits seit Freitag, dem 21. Mai, diese kritische Marke – allerdings zählen der Sonntag sowie der Pfingstmontag als Feiertag nicht mit. Die erforderlichen fünf Werktage unter 50 hat der Landkreises Leer nunmehr heute mit der vom Robert Koch-Institut veröffentlichten 7-Tages-Inzidenz von 22,3 unterschritten.

Die Aufhebung einer Schutzmaßnahme erfolgt laut Corona-Verordnung am übernächsten Tag nach dem entsprechenden 5-Tages-Abschnitt. Der Landkreis stellt die anhaltende Unterschreitung am Freitag per öffentlicher Allgemeinverfügung fest, die wiederum am Folgetag in Kraft tritt – so dass die Testpflicht für den gesamten Einzelhandel ab Sonnabend, 29. Mai, nicht mehr gilt.

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