Meldungsdatum: 27.05.2021

Maskenpflicht in Fußgängerzonen wird in der kommenden Woche aufgehoben

Kreis und Städte und Gemeinden reagieren auf sinkende Inzidenzwerte und neue Landesregelungen

Der Kreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben sich heute darauf geeinigt, die Maskenpflicht in Fußgängerzonen Anfang nächster Woche aufzuheben. Wann genau, wird noch bekannt gegeben.

Maßgeblich für die Entscheidung waren folgende Gründe:

  1. Die Maskenpflicht wurde im Oktober 2020 eingeführt, als die 7-Tages-Inzidenz nachhaltig über 50 lag. Nunmehr liegt der Kreis deutlich unter 50; heute sogar unter 35.
  2. Hinzu kommt, dass mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes in der Stufe 2 (7-Tage-Inzidenz unter 50) für Gäste der Außengastronomie kein negativer Test mehr erforderlich ist. Damit entfällt das Argument, dass diejenigen Personen, die sich im Bereich der Außengastronomie ohne Mundschutz aufhalten dürfen, anders behandelt werden können als Menschen, die sich in der Fußgängerzone aufhalten.

Die folgenden Allgemeinverfügungen des Kreises zur Maskenpflicht werden entsprechend aufgehoben:

- die Allgemeinverfügung des Kreises Viersen zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 3. November 2020  und

- die Allgemeinverfügung des Kreises Viersen vom 20. Mai 2021 zur Änderung der Allgemeinverfügung des Kreises Viersen zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 3. November 2020.

Pressekontakt: Anja Kühne